Handlungsoptionen für die Schulen
Information des GEW Bezirksverband Südhessen
Was können Kolleg*innen angesichts der Zumutungen zur Selbsttestbegleitung bei Schüler*innen tun?
Lehrerinnen und Lehrer können nur das tun, was ihnen nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen ihrer Ausbildung und unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglich ist. Es gibt keine Dienstanweisung die Test der Schüler*innen praktisch durchzuführen (https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/durchfuehrung-von-antigen-selbsttests-zum-nachweis-des-coronavirus-sars-cov-2-in-schulen – in Punkt 7 dieses Schreibens wird von „Hilfe leistenden Personen“ gesprochen – nicht von Lehrkräften).
Lehrkräfte sind seitens des HKM lediglich dazu aufgefordert, die Testdurchführung zu erläutern und zu begleiten.
Lehrkräfte, die die Test aktiv unterstützen wollen, sei auf diesem Weg mitgegeben:
Lehrkräfte, die bewusst freiwillig die Testanleitung und ggf. Durchführung vornehmen würden, sind laut HKM-Erlass „nicht für das Ergebnis verantwortlich“.
Dennoch empfiehlt die GEW Südhessen, dass es eine solidarische Haltung im Kollegium geben sollte, die gemeinsam auf die Testdurchführung durch medizinisch ausgebildetes Personal außerhalb der Klassenräume dringt oder durchsetzt, es den Eltern zu überlassen, die Test zuhause durchzuführen.