DGB Bergstraße begrüßt die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung

Pressemitteilung

Ausdrücklich begrüßt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Kreis Bergstraße  das Mitte September ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Verpflichtung der Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Damit bekräftigt das höchste deutsche Arbeitsgericht eine Feststellung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach alle EU-Mitgliedsstaaten ein verlässliches und zugängliches System der Arbeitszeiterfassung einrichten müssen. Vorwerfen lassen müssen sich die ehemalige, aber auch die neue Bundesregierung seit dem Urteil des EuGH aus dem Jahre 2019 untätig geblieben zu sein. "Nunmehr ist der Gesetzgeber gefordert, die europäischen Vorgaben in ein Bundesgesetz zu "gießen", betont der DGB-Kreisvorsitzende Sven Wingerter (Wald-Michelbach).

"Wir sehen in diesem Urteil nur Vorteile für die Beschäftigten und das nicht nur zur Berechnung ihres erarbeiteten Lohnes, sondern als einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz. Endlich wird verpflichtend festgeschrieben, wann und wie viele Überstunden anfallen, ständiges Einspringen an freien Tagen, wie im Pflegedienst häufig, muss dokumentiert und entlohnt werden“.

Nicht gelten lässt der DGB Bergstraße die typische Arbeitgeberposition, wonach Dokumentation einen großen Verwaltungsaufwand erfordere. Normale Excel-Tabellen oder elektronische Arbeitszeiterfassungen sind bereits in vielen Betrieben üblich und stellen ein einfaches Verfahren dar.

Ebenfalls weisen die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter das Argument des Arbeitszeitbetruges weit von sich. "Das Gegenteil ist richtig", macht Franz Beiwinkel, Vorsitzender des DGB Heppenheim, deutlich. Schließlich schätzt das Statistische Bundesamt die Zahl der unbezahlten Überstunden mit fast 900 Millionen im Jahre 2021. Gerade Menschen, die sich nur schwer gegen Benachteiligungen am Arbeitsplatz wehren können wie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger, befristet Beschäftigte oder Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber, würden von einer Arbeitszeiterfassung profitieren.

Neben einer korrekten Lohnerfassung stellt ein Zeiterfassungssystem ein wichtiges Instrument dar, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die z.B. im Home-Office arbeiten oder unregelmäßige Arbeitszeiten haben, ihre Arbeitszeit selbst kontrollieren können.

„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die betrieblichen Interessenvertretungen bei der Durchsetzung eines effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes“, betont DGB-Regionssekretär Horst Raupp (Darmstadt). „Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit ist die Grundbedingung dafür, dass Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten und ausufernde Arbeitszeiten zurückgedrängt werden“.