Remonstration gegen die Pflicht, Schülerinnen und Schüler beim Selbsttest zu begleiten

Eine politische und juristische Einordnung

Wie sag ich´s meinem Dienstherren? Oder: Darf man jetzt nicht mehr remonstrieren?

Bezüglich der Anweisung an die Lehrkräfte, die Corona-Testungen von Schülerinnen und Schülern in der Schule „zu begleiten“ nutzten sehr viele Kolleginnen und Kollegen das Remonstrationsrecht. Als Antwort erhielten sie ein standardisiertes Schreiben., Tenor: Ihr dürft das gar nicht, ihr Schlingel…!

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Das Antwortschreiben der Schulämter

Schülerinnen und Schüler, die derzeit in den Präsenzunterricht gehen, müssen zweimal in der Woche einen Antigen-Test vorlegen, der negativ ist. In den Osterferien war die Rechtslage noch so, dass die Tests nur in der Schule durchgeführt werden konnten. Inzwischen können Schülerinnen und Schüler zwar auch einen negativen kostenlosen Bürgertest vorlegen, dennoch wird an sehr vielen Schulen breit getestet.

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