Jetzt ist die Zeit, sich Gedanken über eine Bewerbung für den Auslandsschuldienst zu machen. Im März, aber spätestens nach den Osterferien, beginnen die Schulen in Hessen damit, die Bedarfe für das nächste Schuljahr zu besprechen. Die einzelnen Schulämter legen diese in Zusammenarbeit mit den kommunalen Schulträgern fest, um das kommende Schuljahr zu bewältigen.
Die Themen
1. Didacta 2023 in Stuttgart
Die diesjährige Didacta findet in der Zeit vom 07.-11.03. in Stuttgart (Messe) statt. In mehreren Hallen werden für alle Schulformen neue Unterrichtsmaterialien vorgestellt. Auch die Zentrale für Auslandsschulwesen (ZfA) wird mit einem Stand in einer der Hallen vertreten sein, zusammen mit 70 Ständen von Deutschen Schulen im Ausland, die ihre Schulen vorstellen und allenthalben auch Vorgespräche führen bis hin zu Vorverträgen. Auch die AGAL, der Philologenverband und der Weltdachverband der Auslandsschulen (WDA) erhalten von der ZfA einen Stand zur Beratung der Interessent:innen. Der BV Südhessen wird für alle GEW-Mitglieder eine kostenlose Fahrt bis direkt vor die Eingangstüren auf dem Messegelände Stuttgart organisieren, inkl. Imbiss und Getränke. Nicht-Mitglieder sind herzlich eingeladen und können gegen einen UKB in Höhe von 20,- Euro mitfahren. Die Anmeldungen erfolgen verbindlich über das GEW-Büro Darmstadt. Alles weitere bitte dem Flyer auf der Homepage der GEW-Südhessen entnehmen.
2. Hessische Kolleg:innen im Ausland – Die Zahlen 2022/23
Weltweit besuchen fast 80.000 Schülerinnen und Schüler Deutsche Schulen im Ausland. Rund 1.900 aus Deutschland vermittelte Lehrkräfte unterrichten zusammen mit einheimischem Lehrpersonal 20.000 deutsche und 60.000 nicht-deutsche Schülerinnen und Schüler. Kinder und Jugendliche, die von der ZfA anerkannte und betreute Deutsche Auslandsschulen besuchen, gelten als sog. Bildungsinländer. Sie erhalten Zeugnisse und Abschlüsse, die von der KMK anerkannt und inländischen Testaten gleichgestellt sind. Alle Bundesländer haben sich verpflichtet, eine ihrem Bundesland entsprechende Anzahl von Lehrkräften (über den Dienstweg) zu stellen. Die Auskunft aus dem Kultusministerium in Wiesbaden lautet: „Im Schuljahr 2022/2023 sind aus Hessen 124 Lehrkräfte im Status einer Auslandsdienstlehrkraft (ADLK), 13 Lehrkräfte im Status einer Ortslehrkraft (OLK), 14 Lehrkräfte im Status einer Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) sowie 3 Lehrkräfte im Status einer Landesprogrammlehrkraft (LPLK) eingesetzt.“ Die Zahlen sind im Vergleich zum letzten Schuljahr leicht zurückgegangen, im Bereich der ADLK um 10 Lehrkräfte.
Angesichts des Lehrkräftemangels bleibt die Frage, ob ausreichend Lehrkräfte für die Auslandsschularbeit freigestellt werden können. Die GEW warnt schon lange vor den Folgen. Der Landesverband stellte im Frühjahr 2020 eine umfangreiche Arbeitsbelastungsstudie vor, die aber leider durch die Corona-Welle nicht die Beachtung fand, die sie verdient hätte, www.gew-hessen.de/themen/arbeitsbelastung. Heute ist der Lehrkräftemangel Thema in allen Medien, selbst die Satiresendung „heute-show“ vom 03.02.23 nimmt sich dieses Themas an: 40.000 Lehrkräfte fehlten, die Hälfte aller angehenden Lehrer:innen arbeite mit reduzierter Stundenzahl und ein Viertel aller Lehrkräfte sei vom Burnout bedroht. Die KMK empfehle Achtsamkeitskurse für den Stressabbau und – so die „heute-show“ weiter – habe folgende Empfehlungen, um dem Lehrermangel abzuhelfen: Unterstützung durch Quereinsteiger und Pensionäre, Anerkennung ausländischer Lehrkräfteausbildung, längere Dienst- und Arbeitszeiten und größere Klassen. Bestätigt werden diese Zahlen und Fakten in der Süddeutschen Zeitung vom 25.01.2023. Das kann nicht ohne Folgen für den Auslandsschuldienst bleiben. Vor diesem Hintergrund kann das Auslandsschulgesetz vom 01. Januar 2014 als Absicherung der ADLK-Stellen gesehen werden, insofern es den Deutschen Auslandsschulen 8 Gymnasiallehrkräfte pro Zug zusichert. Allerdings lassen sich leere Flecken im weltweiten Auslandsschulnetz so nicht füllen, ganz im Gegenteil muss man um den Bestand der einzelner Auslandsschulen fürchten, da diese je nach Standort um Schüler:innen aus gut aufgestellten Elternhäusern kämpfen müssen. Die AGAL hat dieses Gesetz als Auslandsschulfinanzierungsgesetz kritisiert, da sukzessive ein Abbau von ADLK-Stellen befürchtet wurde. Der Geschäftsführer des Weltdachverbands der Auslandsschulen (WDA) rechnete mir damals vor, dass bei 140 Deutschen Auslandsschulen 900 qualifizierte Stellen garantiert seien, die restlichen Lehrkräfte werde man sich auf dem freien Markt besorgen, als OLK. Diesen freien Markt gibt es in keinem Bundesland, aber die Zahl der OLK hat stetig zugenommen.
3. Die AGAL in der GEW
Die Arbeitsgruppe Auslandslehrkräfte besteht seit 67 Jahren. Die AGAL ist wie die AG Goethe eine bundesunmittelbare Gruppe, die sich aus den 16 AGAL-Beauftragten der GEW-Landesverbände und kooptierten Mitgliedern zusammensetzt. Herbert R. Koch gründete die Agal 1956 und war bis 1973 ihr Vorsitzender. Er setzte sich damals für die Integration italienischer Gastarbeiterkinder in den Unterricht ein. Siegfried Vergin sorgte für die Anerkennung im Bundestag.
Der Unterausschuss zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) kümmert sich u.a. um die Belange der Auslandsschulen. Das Auswärtige Amt (AA) wiederum ist weltweit zuständig (Referat 605), hat jedoch keine Verfügungsgewalt über die Lehrkräfte, denn das ist Ländersache. Da die Länder aber keine Lehrkräfte ins Ausland vermitteln können, wurde eine Zwischenbehörde gegründet, die Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA), die die Vermittlung verbeamteter Lehrkräfte an die von der ZfA anerkannten Deutschen Schulen im Ausland übernimmt. Die Oberaufsicht über die Abschlüsse und Prüfungen an den Deutschen Auslandsschulen obliegt der KMK. Die 16 Bundesländer bestimmen jeweils ein Bund-Länder-Ausschuss-Mitglied (kurz: BLASCHA). Die ZfA führt regelmäßige Sitzungen durch, an denen die BLASCHA-Vertreter:innen sowie die zuständigen Mitarbeiter:innen der KMK und des AA teilnehmen. Einmal im Jahr findet ein sog. Austauschforum statt, an dem auch die Vertreter:innen der Eltern, Schulleitungen und Schulverwaltungen sowie der beiden Lehrer:innenverbände teilnehmen. Ein Dschungel an Kompetenzen. Die AGAL fordert seit mehr als 30 Jahren die Schaffung eines Auslandsschulamts.
Die bundesunmittelbare AG Auslandslehrkräfte führt alle 2 Jahre eine mehrtägige Rückkehrer:innen-Tagung mit einem Schwerpunktthema durch. Neben Lehrkräften, die eine Zweitvermittlung planen, können auch andere Lehrkräfte teilnehmen, um den Berichten zuzuhören, sich bei Interesse auszutauschen oder auch mit den leitenden Vertreter:innen der o.g. Behörden ins Gespräch zu kommen.
Eine AG Auslandslehrkräfte Hessen, also auf Landesebene, gibt es (noch) nicht. Zu diesem Zweck plane ich mit Unterstützung des Bezirksverbandes Südhessen einen Arbeitskreis Auslandslehrkräfte, der allen interessierten hessischen Kolleginnen und Kollegen offensteht und in den Räumen des GEW-Büros Darmstadt Treffen veranstalten kann. Dabei geht es nicht nur um die Fragen der Bewerbung und Vermittlung, sondern um den gezielten Austausch von Informationen innerhalb dieses Kolleg:innenkreises. Bei Interesse meldet Euch bitte über Email an: ghfecht@yahoo.de.
4. Fachberater:in – Aufgaben, Voraussetzungen und Bewerbung
Die Hauptaufgabe einer Fachberaterin /eines Fachberaters besteht darin, mit den Kolleg:innen an den DAS und vor allem den Sprachabteilungen der nationalen Schulen (PASCH-Schulen) für Beratung und Fortbildung zur Verfügung zu stehen. Man hat keinen eigenen Unterricht, sondern Büro- und Koordinationsdienst, die Einsatzzeit beträgt mind. 3 bis 6 Jahre. In größeren Regionen (USA, Russland, Australien u.a.) sind größere Entfernungen (häufig per Flugzeug) an die zu betreuenden Schulen zurückzulegen. Das wichtigste Ereignis ist, die zentral für die Nordhalbkugel resp. Südhalbkugel abzuhaltenden DSD-Prüfungen mit den Deutschkolleg:innen vor Ort zu koordinieren und fehlerfrei durchzuführen.
Fachberater:innen sind bei der ZfA vertraglich angestellt. Sie verfügen über Leitungserfahrung, sind Lebenszeit verbeamtet resp. Fest angestellt, haben bereits im Ausland gearbeitet und haben die Befähigung für die SEK-II sowie als eines ihrer Fächer Deutsch oder Deutsch als Fremdsprache oder eine moderne Fremdsprache. Die Bewerbungen erfolgen über den Dienstweg in doppelter Ausführung an die ZfA, eine weitere Kopie geht an die jew. BLASCHA-Vertreter/in, in Hessen: Frau Alexandra Brodowy. Zur Zeit gibt es etwas 60 Fachberater:innen in 65 Ländern. Die Stellen sind mit Funktionsstellen im Inland vergleichbar. Das Interesse an diesen Führungsjobs ist groß. Das Auswahlgespräch führen zwei Vertreter:innen der ZfA und ein/e Vertreter/in der KMK. Ab und an erreichen mich Klagen einzelner Kolleg:innen, die die Kriterien zur Auswahl und Vergabe der Stellen für nicht transparent und nachvollziehbar halten. Ich werde das Thema ansprechen.
5. Tauschbörse des BV Süd – Versetzungswünsche selbst voranbringen
Der Auslandsschuldienst ist für viele Kollegen und Kolleginnen in vielerlei Hinsicht sehr attraktiv. Der Dienstweg war aber immer schon etwas „dornig“ und wird angesichts des drohenden Lehrkräftemangels gewiss nicht einfacher. Engagierte Lehrkräfte hören als erstes den berühmten Satz vieler SL: „Das ist eine schöne Idee, aber ich brauche Ersatz!“, danach dann das Angebot, im Schulamt einmal anzufragen. Das war es dann häufig. Warten auf Ersatz. Gerade MINT-Fächer sind Mangelware. Die GEW Südhessen hat nun eine Tauschbörse entwickelt, in die man seine Versetzungswünsche eingeben kann und so in direkten Kontakt mit Kolleg:innen aus anderen Kreisen, Städten und Bundesländern treten kann.
Das könnte auch für Lehrkräfte, die Wege ins Ausland suchen, interessant sein. Aber ganz wichtig ist: Es ist eine Kontaktaufnahme, die man dem SL oder dem Schulamt mitteilen kann, um eine Abordnung oder Versetzung zu unterstützen. Die Deutschen Auslandsschulen sind (noch) nicht in diesem System. Ob die Tauschbörse sich durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Es läuft aber vielversprechend an, siehe Homepage GEW Südhessen: https://gew-suedhessen.de/tauschboerse
6. Leere Flecken füllen
Das Auswärtige Amt möchte die „leeren Flecken“ im Auslandsschulnetz mit deutschen Schulen füllen. Das ist ambitioniert. Auf der AGAL-Tagung 2016 diskutierte ich mit der ehem. Staatsministerin Cornelia Piper über die Idee, in Gdańsk/Danzig eine Deutsche Schule einzurichten. Mit Günter Grass hatten wir auch schon schnell einen passenden Schulnamen. Es blieb bei der Idee. Dieser Wunsch, „leere Stellen auf der Landkarte zu füllen“, taucht spätestens alle zwei Jahre auf den Tagungen der AGAL wieder auf. Im Gegensatz zu Frankreich, das einen doppelt so großen Bestand an Auslandsschulen hat, könnte das AA Schulen zwar gründen, aber nicht qualifiziert besetzen. Lehrkräfte sind Ländersache, d.h. nur mit Erlaubnis der KMK können Lehrkräfte aus dem Inland angefordert werden. Das hört sich einfach ein, ist es aber nicht, da die einzelnen Länder aufgrund fehlender oder stark begrenzter Vertretungsreserven ungern Lehrkräfte über die im Königsteiner Schlüssel vereinbarte Zahl ziehen lassen. Eine deutsche Schule muss mittels des Schulelternvereins (Schulträger vor Ort) die Finanzierung zu 70 Prozent gewährleisten, der fehlende Anteil wird von der die Lehrkräfte vermittelnden Behörde, ZfA, übernommen. Lehrpläne und Prüfungsordnungen werden von der KMK aufgestellt und durch die Bund-Länder-Inspektion regelmäßig überwacht. Bei gravierenden Mängeln wird die Förderung in Höhe von 30 Prozent gekappt, die vermittelten Lehrkräfte gehen zurück nach Deutschland, die Abschlüsse verlieren ihre Gültigkeit, die Eltern die Geduld und die Schule ihre Einahmen. Statt der bisher 140 gibt es zur Zeit 137 Deutsche Auslandsschulen. Wie stellt sich das Auswärtige Amt das eigentlich vor, neue Schulen zu schaffen? Antworten finden sich vielleicht hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt/-/216542
Anm.: Seit 2021 werden die Belange des Auslandsschulwesens in der Außenstelle des AA im neuen Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten in Potsdam bearbeitet: bfaa.diplo.de/bfaa-de/bfaa/info/2424230
7. Das Aus für Prozessbegleiter:innen
Auf den Lea-Seminaren „Im Ausland unterrichten“ wurde ab und an die Frage gestellt, was man tun müsse, um Prozessbegleiter:in (PB) zu werden. Nichts mehr! Auf Nachfrage wurde mir aus erster Hand berichtet, dass die verbliebenen Stellen der aktuell 14 PB an den 15 Regionalen Fortbildungszentren (ReFo) zum Teil schon am 31.07.23 nicht nachbesetzt werden und die dann noch verbliebenen Verträge zum 01.07.24 enden. Die Maßnahmen zur Schulentwicklung (AQM – Auslandsschulqualitätsmanagement) und die damit verbundenen Fortbildungen an den Regionalen Fortbildungszentren stehen damit auf dem Spiel. Einige halten dies für eine Maßnahme, um Kosten einzusparen, die sich – wenn überhaupt – nach Schätzung der AGAL/GEW auf knapp drei bis fünf Millionen Euro belaufen. Es sei noch offen, wie die Lehrerfortbildungen in Zukunft aussehen werden, so die Antwort aus dem BA für auswärtige Angelegenheiten.
8. Stark gestiegene Umzugskosten
Lehrkräfte, die nach Abschluss ihres Arbeitsvertrages ihren Umzug an den neuen Arbeitsplatz im Ausland durchführen, erhalten eine Pauschale und Zuwendungen, die in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst“ vom 22.09.2016 geregelt sind. Neben Umzugskosten können auch Maklergebühren (mit Nachweis), Kosten aufgrund der Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes, Umzüge innerhalb des Gastlandes sowie die vorzeitige Rückkehr von Familienmitgliedern, sofern diese mindestens 18 Monate im Gastland gelebt haben, geltend gemacht werden. Aufgrund von Gefährdungen (Sicherheit oder Gesundheit) werden erforderliche Umzüge im Gastland zu 50 Prozent erstattet.
Eine vierköpfige Familie erhält für ihren Umzug in den Großraum Asien eine Pauschale von 4.500 Euro, plus Ehepartner:in 1.150 Euro sowie pro Kind 560 Euro. Die letztgenannten beiden Beträge bleiben für alle Regionen gleich, nur die Beträge für die vermittelte Lehrkraft selbst können sich ändern; so sind es für Nord-, Mittel- und Südamerika 5.800 Euro, für Asien 4.500 Euro und für die Russische Föderation 6.000 Euro (siehe Link www.auslandsschulwesen.de/SharedDocs/Downloads/Webs/ZfA/DE/FinanzielleRegelungen_ADLK-BPLK/2_3_Umzugskosten/2_3_umzug_Richtlinie.pdf )
Allerdings sind aufgrund der massiv gestiegenen Kosten für kaum vorhandene Container (siehe Newsletter 2-22). Eine vierköpfige Familie, die sich z.B. nach Kolumbien begibt, müsste für einen 20“ Container (von Haus zu Haus mit Einfuhrzöllen) ungefähr 13.000 Euro rechnen, dem stünden Erstattungen in Höhe von 7.070 Euro gegenüber. Es bliebe ein Eigenanteil von knapp 6.000 Euro. Es bleibt zu wünschen, dass die ZfA die erhöhten Kosten auch im Jahr 2023 erstatten wird, wie es in den Jahren 2020 bis 2022 geschehen ist. Es sollte gewährleistet sein, dass die nachweislich entstandenen Zusatzkosten auch übernommen werden.
9. Berufliche Bildung unter Druck – FHR an Dt. Auslandsschulen
Im spanischsprachigen Ausland, ganz besonders in Südamerika, ist die berufliche Bildung nach dem Muster des Dualen Systems in Deutschland attraktiv. Die Deutschen Auslandsschulen dort bieten diesen Bildungsweg an. Nun soll nach den Vorstellungen der KMK auch die Erlangung der Fachhochschulreife (FHR) in den beruflichen Bildungsgängen an Deutschen Schulen im Ausland angeboten werden. Das geht aus einem Entwurf vom 02.08.2022 hervor, der von vielen betroffenen Schulleitungen als kaum bzw. nicht umsetzbar kommentiert wurde. Im einzelnen würden dafür die qualifizierten Lehrkräfte aus Deutschland fehlen. Im beruflichen Unterrichtsfeld seien fast ausschließlich einheimische Ortslehrkräfte eingesetzt mit sehr schwachen Deutschkenntnissen, so dass im allgemeinen Bereich die prüfungsrelevanten Fächer Deutsch, Englisch und Mathe von ADLKs übernommen werden müssten. Das Personal für die abiturähnlichen Anforderungen sei nicht vorhanden. Weiterhin müsste zusätzlicher Unterricht in den Naturwissenschaften sowie den Gesellschaftswissenschaften im Stundenplan untergebracht werden. Auch das sei kaum möglich, da die Schüler:innen bis in den Nachmittag hinein in ihren Betrieben arbeiten müssten. Diese Probleme wurden der in der ZfA zuständigen Referatsleiterin Frau Büscher übermittelt. Ein zweiter überarbeiteter Entwurf der KMK kam am 02.12.2022, jedoch ohne wesentliche Verbesserungen. Mittlerweile gibt es eine Antwort auf diesen 2. Entwurf seitens der betroffenen Schulen, der mir vorliegt und bis zum 06.02.23 eingereicht werden musste. Folgendes lässt sich aus dieser Stellungnahme festhalten: Ohne Zweifel wäre die Einführung der FHR eine wertschätzende Aufwertung der beruflichen Bildung an Deutschen Schulen im Ausland. Die Umsetzung sei aber unter den gegebenen Bedingungen bzgl. der Lehrkräfteversorgung nicht durchführbar. Hinzu käme, dass sich deutsche Standards nicht einfach im Ausland anwenden lassen, da die Bedingen nicht vergleichbar seien.
10. Bericht der Bundesregierung – Eckpunktepapier
Am 16.07.2021 berichtete die Bundesregierung dem Bundestag über die Eckpunkte zu den Deutschen Auslandsschulen (Drucksache 19/31793). Lesenswert. Es bleibt Aufgabe der Verbände, allen wichtigen Stellen, vom Unterausschuss für auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) über das AA, die ZfA, die KMK und ihre Landesvertreter:innen in den Kultusministerien, den Schulämtern und den einzelnen Schulleitungen dieses Papier von Zeit zu Zeit vorzulegen. Hier geht es z. B. unter Punkt 1 um die leeren Flecken, unter Punkt 3 um den Ausbau der Primarstufen, unter Punkt 4 um Digitalisierung und unter Punkt 5 um die berufliche Bildung, die mit gutem Grund ausgebaut werden soll (s.o.), Zitat: „Eine gestärkte Vermittlung von berufsbezogenen Inhalten erweist sich als wichtiger Erfolgsfaktor bei der Fachkräftegewinnung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Daher ist das Potential für eine Stärkung der beruflichen Bildung an den Deutschen Auslandsschulen – wo sinnvoll – auszubauen, unter anderem, um die Fachkräfteeinwanderung nachhaltig zu unterstützen.“
Kurzum: In diesem Eckpunktepapier werden alle wichtigen Punkte - wie in einem Leitbild – genannt. Kritik gibt es bei der Umsetzung.
11. Termine
27.02.2023
Fortbildungsseminar bei LES-Bildung „Im Ausland unterrichten“, Online. Anmeldung unter anmeldung@lea-bildung.de, Tel. 069-97129328
08.03.2023
Didactafahrt nach Stuttgart vom BV Südhessen. Für Details siehe: gew-suedhessen.de/home/details/mit-dem-gew-bus-direkt-zu-den-toren-der-didacta-in-stuttgart
06.07.2023
Fortbildungsseminar bei LES-Bildung „Im Ausland unterrichten“, Frankfurt. Anmeldung unter anmeldung@lea-bildung.de, Tel. 069-97129328
22.11.2023
12. Tipps und Empfehlungen
No to Racism – ein Grundlagenbuch
Die Schweizer Autor:innen Rahel El-Maawi, Mani Owzar und Tilo Bur haben sich zur Erstellung des Buches „No to Racism“ zusammengetan und ein Grundlagenwerk für eine rassismuskritische Schulstruktur verfasst. Tupoka Ogette, Autorin des Bestsellers „exit RACISM“ meint, dass es „Einzug in jede Schule, jede Lehrer*innenfort- und -Ausbildung finden sollte.“ Unterrichtseinheiten zum Thema Rassismus sind nicht enthalten, ganz bewusst nicht, denn im Zentrum steht das System Schule. Was ist Rassismus? Wie lässt er sich fassen? Mit diesen Ausgangsfragen beginnen die Autor:innen, bevor sie sich in den nächsten beiden Kapiteln mit der historischen, also kolonialen Entwicklung von Rassismus in der Schweiz befassen (im Kern kein Unterschied zu Deutschland). Besonders interessant sind die folgenden Kapitel: Welche Ebenen des Rassismus gibt es in der Gesellschaft und wie ist er dort verankert. Das Zitat der kürzlich verstorbenen Ruth Bader Ginsburg, Richterin am US Supreme Court, ist sehr erhellend: „Für diejenigen, die an Privilegien gewöhnt sind, fühlt sich Gleichheit wie Unterdrückung an.“ Die nächsten Kapitel befassen sich folgerichtig mit den Fragen, wie Kinder Rassismus erlernen und wie sich Rassismus im Bildungssystem verankert habe und besonders in den Klassenzimmern auswirke. Die letzten 3 Kapitel geben konkrete Hilfen, wie man Rassismus im Klassenzimmer begegnen sollte, wie Schulakteur*innen rassismuskritisches Handeln erlernen und in ihren Schulen eine rassismuskritische Schulkultur aufbauen können. Dieses Buch ist aufschlussreich, eine Grundlage für vertieftes Wissen und Selbstreflexion. Das in den Kapiteln 12 und 13 angefügte Glossar und die umfangreichen Literaturlisten runden die Thematik wissenschaftlich ab.
Grundlagen für eine rassismuskritische Schulkultur, El-Maawi, Rahel/Owzar, Mani/Bur, Tilo/Attoun, Sherin, hep Verlag, 1. Aufl. 2022, TB 25,- Euro.
ChatGPT – die unheimliche Herausforderung
Im STERN war neulich zu lesen, dass sich ein Richter in Kolumbien dieses Mediums bedient habe, um ein klar und gut formuliertes Urteil zu verfassen. Warum nicht? Wenn es so einfach wäre. Dieser sog. Chatbot bewegt zur Zeit die Gemüter. ChatGPT steht für „Generative Pre-trained Transformer“. Das Programm ist in der Lage, erstklassig formulierte Texte zu generieren. Schüler:innen schreiben nicht mehr ab, Plagiate wird es nicht mehr geben. Ein elektronisches Superhirn verfügt über die künstliche Intelligenz, aus Schlagwörtern und Aufgabenstellungen wohlklingende Texte zu erstellen. Eine Horrorvorstellung. Lehrerinnen und Lehrer sind ob dieses Chatbots und seiner Möglichkeiten in heller Aufregung, haben sie sich doch gerade erst mittels Suchmaschinen erarbeitet, Plagiate von Schüler:innen aus dem Internet zu ermitteln. Ein zeitintensives Unterfangen. Die online-Plattform „lehrerfreund“ stellt dazu fest: „Keine Plagiate mehr, dafür wissen wir bei keinem einzigen Satz, ob die Schüler/in bzw. die Student/in ihn selbst geschrieben hat oder sich eines Elektronenhirns bedient hat.“ Außerdem wären viele Beiträge voller Fakes und Lügen. Ob in Kolumbien oder andernorts, Lehrkräfte werden sich darauf einstellen müssen. ChatGPT ist auch Thema auf der Didacta in Stuttgart.
Darmstadt, den 4. Februar 2023
In den Sommerferien und an langen Winterabenden denken viele Menschen über Leben und Arbeit nach. Schöne Urlaubsorte nähren bei nicht wenigen Kolleginnen und Kollegen den Wunsch, dem Leben einen Kick zu geben, eine Auszeit zu nehmen. Das deutsche Auslandsschulwesen mit seinen knapp 140 Deutschen Schulen im Ausland und weiteren Stellen an nationalen Schulen bietet sich da an. Der dienstliche Weg ins Ausland ist jedoch nicht einfach.
Didacta 2023 – BV Südhessen organisiert eine kostenlose Fahrt zur Bildungsmesse
AGAL-Tagung in Mariaspring bei Göttingen
Im Ausland unterrichten - Lea
Kurz vor den Sommerferien habe ich mich mit Frau Alexandra Brodowy und Frau Christine Berg im hessischen Kultusministerium getroffen, um über Belange des Auslandsschulwesens zu sprechen. Frau Brodowy (vormals Lehrerin an der Schiller-Schule Frankfurt) hat die Nachfolge von Herrn Rolf Knieling angetreten, der über viele Jahre für die hessischen Lehrkräfte im Ausland zuständig war und Hessen im Bund-Länder-Ausschuss (BLASCHA) vertreten hat. Der BLASCHA setzt sich zusammen aus der vom Auswärtigen Amt (AA) beauftragten Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und dem Sekretariat der KMK. Schule ist Ländersache. Deshalb nimmt das Sekretariat der KMK mittels ihrer BLASCHA-Vertreter:innen in diesem Bereich auch die internationalen Aufgaben der einzelnen Bundesländer wahr, vornehmlich die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Frau Brodowy zur Seite steht Christine Berg, die sich seit vielen Jahren mit den rechtlichen und organisatorischen Belangen des Auslandsschuldienstes beschäftigt. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand der Wunsch, die gute Zusammenarbeit in allen Fragen des Auslandsschulwesens zwischen AGAL/GEW und dem HKM fortzusetzen.
Wer ins Ausland geht, ist erst einmal fort. So sehen es die Schulämter und Schulbehörden der Länder, womit diese Kolleginnen und Kollegen folgerichtig auch nicht für A-14 Stellen in Frage kommen. Das ist nach wie vor Praxis in vielen Bundesländern. In Hessen haben die BLASCHA-Vertreter:innen bereits vor zwanzig Jahren einzelne engagierte Lehrkräfte nach frühestens zwei Jahren erfolgreicher Tätigkeit im Ausland zur Beförderung zugelassen. Die A-14 Stelle wurde dem jährlichen Pool des Schulamts, aus dem die Lehrkraft kam, entnommen. Das führte nicht selten zu Konflikten mit örtlichen Schulämtern. Seit 2008 werden daher 10 Stellen im Amtsblatt für Auslandslehrkräfte ausgeschrieben. Infrage kommende Kolleginnen und Kollegen können sich bewerben, nicht in Anspruch genommene Angebote gehen zurück. Diese Form der Wertschätzung des Auslandseinsatzes gab es über viele Jahre nur in Hessen, seit ein paar Jahren befördert auch Schleswig-Holstein nach A-14, jährlich werden dort 2 Stellen ausgeschrieben. Frau Brodowy und Frau Berg haben im o.g. Gespräch jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es neben den oben genannten Kriterien genaue Vorschriften gibt. Im Wortlaut:
„Das Hessische Kultusministerium stellt unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit ein Kontingent an Beförderungsstellen für im Ausland tätige hessische Studienrätinnen und Studienräte bereit. Damit besteht auch während Ihres Einsatzes im Ausland die Möglichkeit, als Studienrätin bzw. Studienrat in ein Beförderungsverfahren einbezogen zu werden. Eine Ausschreibung erfolgt einmal jährlich i. d. R. im Juni oder Juli im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums. Der Beförderungstermin ist der Monat April des Folgejahres. Nähere Informationen zu Beförderungsmöglichkeiten können Sie dem „Beförderungserlass“ des Hessischen Kultusministeriums entnehmen (veröffentlicht im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums ABl. 8/13). Name: „Auslandschuldienst und Entwicklungsdienst; hier: Mein Erlass vom 19. September 2008,Az.: I.1 VA – 051.025.001 -8- zur Beförderung von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und Studienräten zu Oberstudienräten, die an von der Bundesrepublik Deutschland geförderte Auslandsschulen sowie an Europäische Schulen von der Zentral-stelle für das Auslandsschulwesen vermittelt wurden bzw. als Fach-beraterinnen/Koordinatorinnen und Fachberater/Koordinatoren im Ausland tätig sind - Erlass vom 19.Juli 2013 III.5 – 910.000.009 -12-“ wichtig unter Voraussetzungen der Punkt 5. Die Anzahl der zu besetzenden Beförderungsstellen wird proportional zu den im jeweiligen Schuljahr in Hessen – aufgrund des jährlich verabschiedeten Haushaltsplans und in Abstimmung zur „Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte“ am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt – zur Verfügung stehenden A14-Stellen bestimmt. Beförderungen für Lehrkräfte an BW-Schulen sind nicht möglich, da diese Lehrkräfte entsandte Lehrkräfte des jeweiligen hess. Schulamts sind. OLKs sind komplett ausgeschlossen, da sie für die Zeit ihres Auslandseinsatzes (auf eigenen Wunsch) beurlaubt sind.“
Mit knapp 10.000 Schülerinnen und Schülern ist die DS São Paulo – Collegio Humboldt die weltweit größte deutsche Schule. Die Schule, die sich über 5 Standorte im Bundesstaat São Paulo verteilt, wurde 1878 von deutschen Aussiedlern gegründet. Neben den allgemeinen Schulformen von Grundschule bis gymnasialer Oberstufe bietet diese Schule auch eine Duale
Berufsausbildung an. Sie wird geleitet von Jan Detmering. Nähere Informationen auf der diesbezüglichen Homepage: https://humboldt.com.br/de/duale-berufsausbildung/unser-team-6/
Nur innerhalb der EU sind in 9 Ländern nationale Lehrkräfte aus allen EU-Mitgliedsländern tätig. Die Verwaltung dieser 21 anerkannten Europäischen Schulen erfolgt über das Büro Schola Europaea in Brüssel. Allein in der Hauptstadt der EU gibt es 4 Europäische Schulen, Brüssel 1, 2, 3 und 4. Die weiteren Standorte befinden sich in Städten mit europäischen Dienststellen, wie z.B. Luxemburg, Straßburg, Frankfurt, München und Karlsruhe, um nur einige der 17 weiteren Städte zu nennen. Alljährlich verfasst der Generalsekretär der Schola Europaea einen Bericht mit den aktuellen Zahlen: https://www.eursc.eu/Documents/2021-09-D-74-de-1.pdf.
Das Gehalt der Lehrkräfte ist einheitlich, was angesichts der großen Unterschiede in Europa auch begrüßenswert ist. Dafür sorgt das Statut 49, 1-3. Es orientiert sich am Lehrergehalt in Luxemburg. Demnach setzt sich das ES-Gehalt zusammen aus dem nationalen Gehalt, das weiterläuft, und den EU-Zulagen. Für Kolleg:innen aus Ungarn mit einem nationalen Gehalt in Höhe von ca. 600 Euro monatlich oder Lehrkräften aus Rumänien mit ca. 100 Euro monatlich ist ein solches Arbeitsverhältnis wie ein Lottogewinn. Die Verweildauer beträgt maximal 9 Jahre. Am Ende der Dienstzeit erhalten die Lehrkräfte ein Abgangsgeld, das sicherstellen soll, dass sich bei Lehrkräften aus Ländern mit schwachen Sozialsystemen (Südeuropa und MOE) keine zu großen Einschnitte beim Ruhegeld ergeben. Es berechnet sich, wie folgt: Die Differenz zwischen ES-Gehalt und nationalem Gehalt multipliziert mit 1,6. Die sich daraus ergebene Summe wird mit der Anzahl der geleisteten Jahre multipliziert und ergibt die Höhe des Abgangsgelds. Diese sowie weitere Zulagen sind nur schwer nachzuvollziehen und sorgen in den Kollegien für Unmut. Siehe dazu einen Artikel der GEW vom 9.02.2021: Deutsche Lehrkräfte fühlen sich benachteiligt (gew.de)
Die Corona-Sonderzahlung, die folglich auch den deutschen Lehrer:innen an den ES aus ihren Bundesländern mit dem Monatsgehalt aufs Konto überwiesen wurde, zog die o.g. EU-Behörde ihnen jedoch im folgenden Monat durch Kürzung der EU-Zulagen (nach Statut 49) um diesen Betrag in Höhe von 1300 Euro (resp. 1000 Euro Hessen) wieder ab. Besonders an der ES Brüssel 2 und der ES München regte sich Widerstand, jedoch ohne Erfolg. In der Tat ist es schwer nachzuvollziehen, warum diese nationale einmalige Sonderzahlung unter Bezug auf Statut 49 vom Sekretariat der Schola Europaea einkassiert wurde. Bei knapp 200 deutschen Lehrkräften kommen da rund 260.000 Euro zusammen. Es stellte sich die Frage, ob diese Gelder an die einzelnen Bundesländer zurückerstattet worden sind.
Der Bezirksverband der GEW Südhessen hat für die GEW-Mitglieder eine Beratung zum Auslandsschuldienst eingerichtet. Die Termine sind im Newsletter 1 – 2022 abgedruckt. Bis zu den Herbstferien stehen die folgenden Termine zur Verfügung:
07. 09.22 21. 09.22 05. 10. 22.
Die Termine finden von 15.00 bis 18.00 Uhr im GEW-Büro in Darmstadt statt. Ich bitte um telefonische Anmeldung unter (siehe auch Homepage): 06151-22311. Fragen, Probleme, Hinweise und Verbesserungsvorschläge gerne an folgende Email: ghfecht@yahoo.de.
In dieser Rubrik sind einzelne Punkte und Themen angeschnitten, die in der Regel kurz geklärt werden können. Häufig gehen sie auf Email- oder telefonische Anfragen von Kolleginnen und Kollegen zurück.
Auslandskrankenversicherung
Auslandslehrkräfte, mit Ausnahme der Landesprogrammlehrkräfte, benötigen nach ihrer Versetzung (ADLK) oder Beurlaubung (OLK) eine Versicherung im Ausland. Die GEW hat 2017 mit der Union Krankenversicherung (UKV) einen Gruppenvertrag für eine Auslandskrankenversicherung zum Tarif GesundheitGlobal Premium ausgehandelt, der nur für GEW-Mitglieder gilt und vergleichsweise sehr attraktiv ist: Bestens im Ausland krankenversichert sein (gew.de)
Umzugscontainer
Aufgrund der Coronakrise stauen sich nicht nur vor Hamburg, sondern weltweit, die Container. Die Preise für einen Umzugscontainer sind in die Höhe geschossen, haben sich nahezu verdoppelt. Ein Kollege der DS Lima wies mich während der Didacta in Köln darauf hin, dass es für neue Auslandslehrkräfte nahezu unmöglich sei, überhaupt einen zu bestellen. Die ZfA hat sich dazu bis dato noch nicht geäußert. Meine Empfehlung: Möblierte Wohnungen mieten oder mit der Umzugspauschale der ZfA notwendige Einrichtungsgegenstände vor Ort kaufen.
Wartezeiten zwischen Erst- und Zweitvermittlung
Die meisten Rückkehrer:innen möchten möglichst umgehend wieder eine Stelle im Auslandsschuldienst antreten. Das geht nicht! Eine Wartezeit von 3 Jahren ist einzuhalten. Denn: „Eine Unterrichtstätigkeit im Ausland stellt eine attraktive Gelegenheit für Lehrkräfte dar, ihre deutschen Unterrichtserfahrungen in andere Bildungssysteme einzubringen und umgekehrt, gute Erfahrungen aus anderen Bildungssystemen nach Deutschland zu transportieren.“ (BLASCHA BaWü) Ferner sollten auch Erstbewerber:innen eine Chance erhalten, da die Zahl der Bewerber:innen insgesamt die Zahl der Vermittelten deutlich übersteigt.
Chancen für Grundschullehrkräfte
In den letzten Jahren sind immer mehr Deutsche Schulen im Ausland dazu übergegangen, eigene Grundschulen aufzubauen, um Eltern und Schüler:innen an die Schule zu binden. Die Chancen für Grundschullehrkräfte steigen damit. Besonders an den Europäischen Schulen! Hier hat es im letzten Jahre 25 Stellenangebote gegeben. Diesem Trend entgegen steht jedoch der seit 2015 zunehmende Mangel an Grundschullehrkräften in Deutschland. Prof. Klaus Klemm wies bereits in der E&W vom Nov. 2017 darauf hin, dass bundesweit bis 2025 rund 24.000 Lehrkräfte fehlten: KMK hat keinen Plan.php (gew.de). Tendenz weiter steigend, wie aus der diesjährigen „Lehrerbedarfsprognose“ der KMK hervorgeht: Dok_221_Bericht_LEB_LEA_2019.pdf (kmk.org)
Warteliste in Frankfurt
Lehrkräfte aus Frankfurt beklagen seit Jahren die Probleme bei der Freistellung für den Auslandsschuldienst. Auf dem Dienstweg ist häufig im Schulamt Frankfurt Schluss. Die Bewerber werden auf eine Warteliste gesetzt und würden bei freiwerdenden Leerstellen informiert. Dann sollen sie – so das Schulamt - die Bewerbungsunterlagen erneut (gegebenenfalls aktualisert) beim Schulamt einreichen. Bundesweit werden alle Bewerbungsunterlagen, nachdem sie von den untergeordneten Behörden (Schulamt; Kulturministerium) weitergeleitet worden sind, in einer Bewerberdatei gesammelt. D.h. die zuvor bereits an die ZfA geschickte digitale Fassung wird erst dann aktiviert. Die Deutschen Schulen im Ausland übermitteln ihren Bedarf an zu besetzenden Stellen an die ZfA, die dann wiederum Stellenangebote an die dafür in Frage kommenden Kolleginnen und Kollegen schickt. Die Warteliste in Frankfurt spielt keine Rolle. Es sei ein Abstellgleis, so sehen es die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Das Schulamt Frankfurt hingegen verweist auf fehlende Lehrkräfte und die hohe Zahl der aus Frankfurt entsandten Auslandslehrkräfte. Ein Teufelskreis. Denn der Frust ist groß und bringt Lehrkräfte dazu, sich über eine Beurlaubung Zugang zu einer Deutschen Schule im Ausland zu verschaffen. Jedoch nur als OLK, d.h. unter sehr viel schlechteren Bedingungen. Ich habe das Problem mit der Warteliste, die es in keinem anderen Schulamt in Hessen gibt und auch bundesweit ein Novum zu sein scheint, bei Frau Brodowy zur Sprache gebracht. Ein Gespräch mit der Schulamtsleiterin Evelin Spyra ist angedacht.
07.-11.03.2023 Kostenlose Busfahrt für GEW-Mitglieder zur didacta23 nach Stuttgart. Die ZfA und fast 80 Deutsche Schulen im Ausland stellen sich vor.
Ich wünsche Euch allen einen guten Start ins neue Schuljahr und verbleibe
mit kollegialen Grüßen
Darmstadt, den 04. September 2022
Günther Fecht
AGAL / GEW BV Südhessen
Mit Beginn des neuen Schulhalbjahres, also dem 1. Feb. 2022 gibt es die Personengruppe Auslandslehrkräfte des GEW -Bezirksverbands Südhessen. Ziel ist es, Kolleginnen und Kollegen über die Entwicklungen im Auslandsschuldienst zu informieren, Hilfe bei der Bewerbung und Unterstützung im Ausland zu leisten.
Die Corona-Pandemie und der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine zeigen deutlich, dass es eine Normalität, an die wir uns in Nordamerika und Europa schon wie selbstverständlich gewöhnt hatten, nicht gibt. Auslandslehrkräfte nehmen ihr Heimatland im Laufe ihres Aufenthalts im Ausland mit anderen Augen wahr, gilt es doch, an ihrem Zielort einen neuen Alltag zu organisieren.
1. Ukraine – Hilfsangebote für ukrainische Lehrkräfte
Am 24.02.2022 änderte sich schlagartig Vieles. Wladimir Putin gab den Befehl, die Ukraine zu überfallen. Ein Schock. Seitdem herrscht Krieg. Das russische Militär konzentriert seine Angriffe, vor allem aus der Luft, auf die kritische Infrastruktur. Supermärkte, Ölraffinerien, Wasserwerke und Wohnhäuser werden nicht zufällig getroffen, sondern gezielt, um der Bevölkerung das Leben zur Hölle zu machen. Nahezu 3,7 Millionen Ukrainer:innen sind schon ins Ausland geflohen. Der Bezirksverband der GEW Südhessen hat eine Hilfsaktion für ukrainische Lehrkräfte beschlossen. Anfang März ist dazu eine Rundmail verschickt worden, um Kolleg:innen zu bitten, Unterkünfte bereitzustellen. Angefügt war der mir vorher zugegangene Aufruf des Schulleiters der DS Kiew zur Unterstützung der geflüchteten ukrainischen Lehrkräfte. Viele Hilfswillige stellten Unterkünfte zur Verfügung. Die Angebote wurden gesammelt und über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) an Schulleiter Gerald Miebs weitergeleitet. Herzlichen Dank.
2. Deutsche Schule Kiew
Bereits zehn Tage vor dem Überfall der russischen Streitkräfte informierte Botschafterin Anka Feldhusen die deutschen Lehrkäfte an der DS Kiew (https://deutscheschule.kiev.ua/) in einer eindringlichen Email, dass sie bitte umgehend das Land verlassen sollten. Der Unterricht wurde in den folgenden Tagen digital wieder aufgenommen. Herr Miebs berichtete mir am Telefon, dass die digitalen Strukturen in der Ukraine sehr gut seien. Der Schulbetrieb könne somit weiterlaufen. Außerdem seien noch circa 50 Kinder mit ihren Eltern in Kiew. Die für den Ernstfall an der Schule gehorteten Lebensmittel seien sozialen und kirchlichen Organisationen übergeben worden. Auf meine Frage, wie er sich das nächste Schuljahr vorstelle, antwortete er: „Wir machen weiter“. Nähere Informationen auf: https://www.pz-news.de/weltweit_artikel,-Deutsche-Schule-in-Kiew-macht-weiter-_arid,1685874.html
3. Deutsche Schule Moskau
Auch wenn Putin die Verwendung des Wortes „Krieg“ unter Strafe gestellt hat und in seinen gleichgeschalteten Medien nur noch von „Spezialoperationen“ sprechen lässt, so ging die Entwicklung an den Kolleg:innen an der DS Moskau (https://www.deutscheschulemoskau.de) nicht vorbei. Ein Kollege aus Hessen, der namentlich nicht genannt werden möchte, berichtet mir nahezu täglich über die Lage in Moskau. Sehr früh schon gab es kein Giralgeld mehr und die Kreditkarten wurden wertlos. Der Run auf die Geldautomaten setzte ein, die Preise stiegen. Ferner mailte er mir, dass die amerikanische und die französische Schule ihren Schulbetrieb eingestellt haben. Auf Nachfrage teilte mir der Leiter des Kulturreferats der deutschen Botschaft in Moskau am 28.02. mit, dass es erste „Erschwernisse“ gebe. Weiter schrieb er: „Wir haben es hier sicher – bisher jedenfalls“, und das werde sich wohl auch nicht ändern. Ein paar Tage später fragte ich mit Hinweis auf die Schließung der amerikanische und der französischen Schule bei der ZfA in Bonn nach. Die Lage sei – so die Antwort des Amts - natürlich „volatil, aber die Lehrkräfte in Russland verfügen – anders als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern – über einen geschützten Status, der sich aus dem Status der Schulen als Botschaftsschulen herleitet. Solange die derzeitige Krisenstufe (2a) durch das Auswärtige Amt nicht angehoben wird, gehen wir weiterhin von einer sicheren Lage für die vermittelten Lehrkräfte aus.“
Besonders Lehrkräfte mit Kindern werden zunehmend nervöser, da es seit einiger Zeit schon keine Direktflüge in die EU mehr gebe. Bis zum Sommer müssten sie durchhalten, so der hessische Kollege, dann seien sie über die Ferien in Deutschland und könnten sich dort mit Bargeld versorgen. Bis zu 10.000 Euro dürfe man einführen, was aber nicht unbedingt für ein Jahr reiche. Es bleibe abzuwarten, wie viele Kolleg:innen in Moskau blieben, wie viele neu angeworben würden und natürlich, wie sich die Schülerzahlen entwickeln, so die Überlegungen des Kollegen vor Ort.
4. Corona-Sonderzahlung
Corona tritt gegenwärtig zwar etwas in den Hintergrund, aber dennoch waren die zurückliegenden beiden Jahre mit ungezählten Tests, einigen Lockdowns, FFP2-Masken und digitalem Unterricht alles andere als einfach. Für Auslandslehrkräfte waren die Bedingungen an ihren Zielorten zum Teil äußerst schwierig. In Hessen erhielten die Lehrkräfte an staatlichen Schulen eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro. Auslandslehrkräfte kamen jedoch nicht in den Genuss dieser Sonderzahlung. Grund: Die Deutschen Schulen im Ausland sind nicht in staatlicher Trägerschaft. Sie werden zu knapp 70 Prozent aus Mitteln der Elternvereine vor Ort finanziert, die damit als Schulträger fungieren. Der Bund deckt durch die Anwerbung bzw. Abordnung deutscher Lehrkräfte aus den Bundesländern die restlichen 30 Prozent der Kosten ab. Kurz: Schule ist Ländersache. Auch in Hessen haben nur die aktiv im Landesdienst und an staatlichen Schulen beschäftigten Lehrkräfte die Corona-Zahlung erhalten. Lehrkräfte an Waldorfschulen oder andern Schulen in freier Trägerschaft gingen somit auch in Hessen leer aus, erläuterte mir Rüdiger Bröhling (GEW-Referent für Tarif und Besoldung).
5. Deutsche Schule Athen - Nachzahlungen für Auslandslehrkräfte
Anfang März erhielt ich eine Anfrage eines Kollegen der DS Athen , der sich darüber beklagte, dass mit Beginn des Schuljahres die Schulortstufe von 5 auf 4 herabgesetzt worden sei. Die Beschäftigten der deutschen Botschaft in Athen dagegen und auch die Beschäftigten an der DS Thessaloniki erhielten aber weiterhin die höheren monatlichen Zuschläge der Schulortstufe 5. Auf Nachfrage teilte mir die ZfA dazu folgendes mit: „Bezüglich Ihrer Frage nach der Schulortstufe in Athen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Im Juli 2021 teilte uns das Auswärtige Amt die voraussichtlichen Schulortstufen mit, die im Falle der Genehmigung der zuständigen Ressorts rückwirkend zum 01.07.2021 in Kraft treten sollten. Aufgrund der technischen langen Vorlaufzeiten und auch aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre haben wir entschieden, diese Änderungen zeitnah umzusetzen und nicht die Genehmigung abzuwarten. Dadurch sollten hohe Rückforderungen vermieden werden, die bei der letzten Schulortstufenänderung angefallen waren und für großen Unmut gesorgt hatten. Im Gegensatz dazu setzte das Auswärtige Amt die Änderungen noch unmittelbar um. Im Januar entschied das Auswärtige Amt wider Erwarten, dass aufgrund der sehr späten Zustimmung der Ressorts die Änderungen ausnahmsweise erst im Februar 2022 wirksam werden. Natürlich haben wir diese Regelung dann übernommen, damit es nicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen Beschäftigten des AA und den vermittelten Lehrkräften kommt. Dies bedeutet auch, dass es für die betroffenen Lehrkräfte eine Nachzahlung für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 31.01.2022 geben wird.“
Die Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) der DS Athen können sich freuen, Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) erhalten weiterhin nur die Stufe 1 und Ortslehrkräfte (OLK) gar nichts. Letztere sind der ZfA nicht bekannt, da sie vom Land beurlaubt werden, also auch kein Zuschlag.
Die Höhe der Schulortstufen für im Ausland beschäftigte Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte ermittelt ein privates Unternehmen namens Mercer. Im Auftrag des Auswärtigen Amts legen sie nach festgelegten Kriterien (Warenkorb, Inflationsrate, Attraktivität u.a.) die jeweilige Stufe aus einer Skala von 1 bis 20 jährlich fest.
6. Didacta 2022 - Deutsche Schulen stellen sich vor
In diesem Jahr soll die Didacta endlich wieder stattfinden. Auf der letzten Didacta vor Corona, 2019 in Köln, haben sich 70 Deutsche Schulen im Ausland mit eigenen Ständen vorgestellt. Die ZfA mietet in der Regel die einzelnen Standplätze für die Schulen. Schulleitungen dekorieren ihre Stände, beraten interessierte Lehrkräfte und schließen sogar unverbindliche Vorverträge mit ihnen ab.
Die diesjährige Didacta findet in der Zeit vom 7. – 11. Juni 2022 wieder in Köln statt.
Der Bezirksverband Südhessen bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit eines kostenlosen Busangebots direkt vor die Tore der Messehalle und zurück. Auch Nicht-Mitglieder der GEW können sich anmelden. Näheres siehe Homepage der GEW Südhessen.
06.04.22 Beratung und Betreuung im GEW-Büro Darmstadt. Bitte Termine vereinbaren.
09.06.22 Didacta-Fahrt nach Köln. 14:00 Uhr - Treff für Interessierte am Stand der ZfA.
22.06.22 Lea-Fortbildung „Im Ausland unterrichten“ in Frankfurt. Anmeldung über www.lea-bildung.de
Themen im nächsten AGAL-Insider
Ich wünsche Euch allen schöne Osterferien und verbleibe
Darmstadt, den 29. März 2022
Zur Person
Günther Fecht, Kinzig-Schule, Schlüchtern, GEW-Mitglied seit 1984.Studium der Fächer Deutsch, Englisch und Politik an der Philipps-Universität Marburg einschließlich eines Auslandsjahres an der University of Kent at Canterbury (1984-1990). Referendariat am Studienseminar 1 in Frankfurt am Main, Gesamtschule Am Ried, Bergen-Enkheim. Einstellung an den Beruflichen Schulen in Gelnhausen (1992-2002), in dieser Zeit Landesverbindungslehrer der LSV (1994-2002) sowie Koordinator des German American Partnership Program mit New York State (1998-2002). Danach 4 Jahre Auslandsschuldienst an dem ungarisch-deutschen Wirtschaftsgymnasium in Pilisvörösvár bei Budapest. Seit 2006 Lehrer an der Kinzig-Schule in Schlüchtern. Mitglied in der GEW-bundesunmittelbaren AG Auslandslehrkräfte (AGAL), 2014-2021 Bundesvorsitzender der AGAL.
Zum ProjektEs gibt eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen, die davon träumen, ihren Arbeitsplatz Schule durch eine Auslandstätigkeit an einer der 140 Deutschen Schulen im Ausland oder auch an nationalen Schulen im Rahmen des Landesentsendeprogramms zu bereichern. Das Hessische Kultusministerium fördert diese Auslandseinsätze, die Bewerbung auf dem Dienstweg ist klar geregelt. Die Probleme beginnen bei der abgebenden Schule und den Staatlichen Schulämtern: Wer läßt schon gerne eine engagierte Lehrkraft ziehen?
Weitere ThemenBeförderung im Ausland, Kontakte, Gehalt, Pension, Zuschüsse, Rechte und Pflichten, Schwangerschaft, Kinder, Rückkehr in den Inlandsschuldienst u.v.m.Neben seinen Seminaren bei lea, mit dem Thema: „Im Ausland unterrichten“, bietet Kollege Günther Fecht in unserer Geschäftsstelle ein individuelles Beratungsgespräch an. Dazu bitte rechtzeitig anmelden unter: Tel.: +49 151 7440 2015 oder +49 6151 22311, E-Mail: bezirk@gew-suedhessen.de,
Termine
immer mittwochs, jeweils von 15:00 bis 18:00 Uhr:17. Januar 202407. Februar 202413. März 202417. April 202415. Mai 202412. Juni 202403. Juli 202404. September 202423. Oktober 202413. November 202411. Dezember 2024
lea: „Im Ausland unterrichten“:
Anmeldung:www.lea-bildung.deTel.: +49 69 971293-27