Mobbing-/Bossingberatung auf Bezirksebene

Besonderen Belastungen sehen sich Kolleg/-innen in Mobbing- und Bossingfällen ausgesetzt. Überlastende Arbeitsbedingungen, unzumutbare Räumlichkeiten, unzureichende Bezahlung – all das macht uns Lehrkräften zu schaffen. Die Arbeit kann aber ganz unerträglich werden, wenn man sich ständig herabgewürdigt und verfolgt fühlt. Besonders schlimm ist es, wenn Vorgesetzte beteiligt sind, auf deren Fürsorge man eigentlich angewiesen wäre.

Hier ist gewerkschaftliche Unterstützung nötig. Diese besteht einmal in einer individuellen Beratung. Die Betroffenen brauchen ein offenes Ohr, damit sie sich mit ihrer Problematik nicht allein gelassen fühlen. Es ist erforderlich, in einer derartigen Beratung über Hintergründe zu sprechen, wenn es um die Erarbeitung neuer Handlungsperspektiven gehen soll. Hierbei kann die eigene Beteiligung nicht ausgeblendet werden.

Rechtliche Schritte sind meist schwierig. Schließlich ist in Deutschland – anders als bsp. in Schweden – Mobbing/Bossing kein Straftatbestand. Allerdings können im Zusammenhang damit andere Delikte auftreten, wie z.B. Beleidigung, üble Nachrede oder Nötigung. Hier sind gerichtsfeste Beweise erforderlich, was meist schwierig ist. Jeder Fall muss auch in dieser Hinsicht überprüft werden.

Bei Bossing gehen die rechtlichen Fragen häufig in die andere Richtung. Die „Opfer“ werden vielfach mit Disziplinarmaßnahmen bedroht oder gar überzogen, wobei Schulamtsjurist/-innen nicht immer eine rühmliche Rolle spielen. Hier muss der gewerkschaftliche Rechtsschutz greifen und Beistand anbieten.

Bossing nimmt nach Beobachtung von Gesamtpersonalräten in den letzten Jahren zu. Dies kann mit der Ausbreitung einer führungsorientierten Kultur in Verbindung gesehen werden – die von der Landesregierung gefördert wird. Dabei werden oft auch schulrechtliche Vorgaben missachtet. Beim Wechsel von Schulleitungen werden häufig primär betriebswirtschaftlich ausgerichtete Personen eingesetzt. Vorstellungen von einer pädagogisch orientierten demokratischen Schule werden zurückgedrängt, Effizienz steht im Vordergrund und soll mit straffer Organisation durchgesetzt werden.

Es gibt Kolleg/-innen, die dabei nicht gern mitspielen, häufig auch Gewerkschaftler/-innen und Personalräte. Häufiger noch von Bossing betroffen sind jedoch Personen, die nicht mithalten können, etwa, weil sie in höherem Alter und von Krankheit bzw. Behinderung betroffen sind. Sie „lohnen“ nicht mehr – und manche stören überdies durch Einforderung der Beibehaltung partizipativer Prinzipien. Aus Effizienzgesichtspunkten macht es durchaus Sinn, sich derartiger Personen zu entledigen – und das kann manchmal sehr ruppig geschehen.

Die Gewerkschaft muss derartigen Tendenzen auch auf Bezirksebene entgegentreten. Dazu ist es notwendig, die Entwicklung zunächst einmal sorgfältig zu beobachten. Die Rechtsberater/-innen der Kreisverbände, die von Betroffenen angesprochen werden, werden Schwerpunkte und Häufigkeit von Bossingfällen registrieren und sich auf bezirksweiten Sitzungen austauschen und über Maßnahmen auf Bezirksebene beraten. Denkbar sind neben Gesprächsangeboten,  auch an die „andere Seite“, Fortbildungs- und Mediationsangebote, Informationsschriften, sowie Kampagnen zur Re-Demokratisierung der Schulkultur. In diesem Zusammenhang ist auch der Angstabbau in vielen Kollegien ein wichtiges Thema.

Ansprechpartner, auch für Betroffene, beim BV Südhessen:

Michael Köditz
 m.koeditz@gew-offenbach.de