Rechtsinfos aus dem Gesamtpersonalrat

 

Liebe Personalräte,

die GEW-Fraktion wünscht Euch ein gutes Schuljahr 2020-21 und hofft, dass Corona und die Digitalisierung von Schule und alles was damit zusammenhängt Euch nicht zu sehr belasten.

Dieses Schuljahr stehen noch weitere Aktivitäten an, wie z.B. die anstehenden Tarifverhandlungen und Personalratswahlen, die uns zusätzlich auf Trab halten werden.

Mit diesem Info wollen wir Euch zu drei wichtigen Themen informieren.

1. PR-Wahlen finden im Mai 2021 statt

Durch Erlass vom 21. August 2020 ist nun endlich klargestellt, dass die PR-Wahlen im Mai 2021 stattfinden werden.

Das gesamte Wahlverfahren muss nun wieder neu gestartet werden. Das bedeutet u.a., dass alle Wahlvorstände neu benannt werden müssen. Bitte gebt diese Info an die „ehemaligen" Wahlvorstände aus 2020 bzw. interessierten Kandidaten*innen weiter.

2. Datenschutz an Schulen in Zeiten der Digitalisierung – Gemeinsam statt einsam

Uns als GEW-Fraktion liegt auch das Thema Datenschutz am Herzen. Wir beobachten mit Sorge, dass viele Fragen zum Datenschutz an Schulen im Zusammenhang mit der Digitalisierung offen und ungeklärt sind (Livestreaming von Unterricht, Videokonferenzen, MS 365 Teams etc.). Schulleitungen und die Kultusbürokratie gehen leider oftmals sehr locker – nahezu ignorant - damit um. So liegt z. B. die datenschutzrechtliche Stellungnahme des Hessischen DS-Beauftragten zu MS 365 (Teams) immer noch nicht vor (siehe Fraktionsinfo 1-2020).

In der Folge werden die örtlichen Datenschutz-Beauftragten in den Schulen oftmals mit datenschutzrechtlichen Anfragen zu WebUntis, MS 365, Teams, Dienstl. Mails, MS Pro, Apps etc. überrollt. Die notwendige Klärung bedeutet einen zusätzlichen und hohen Aufwand, weil diese Fragen in der Regel sehr komplexe juristische Aspekte beinhalten und schon gar nicht einfach und nebenbei zu beantworten sind.

Vor diesem Hintergrund plant die GEW-Fraktion eine gemeinsame Fortbildung für die Datenschutz-Beauftragten (DSB) aller Schulen. Ziel ist, eine Vernetzung und einen regelmäßigen fachlichen Austausch zu initiieren und zu ermöglichen.

(Weiterhin soll perspektivisch die Belastung und auch teilweise Überforderung der örtlichen Datenschutz-Beauftragten vermindert und das Einzelkämpfertum durch ein gemeinsames und aktives Handeln ersetzt werden.) ggf. strichen, um den Text zu kürzen

Wir denken, dass von dieser Zusammenarbeit bzw. dem fachlichen Austausch unmittelbar die KuK an den Schulen profitieren können, wenn die DSB gut informiert zu datenschutzrechtlichen Fragen antworten, beraten und auch proaktiv aktuelle Themen angehen können.

Deshalb bitten wir Euch, diese Information an Eure schulischen DSB weiterzugeben. Der Entwurf für eine Tagesordnung ist angefügt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn möglichst viele DSB sich für die Fortbildung anmelden. Dazu einfach eine Mail an info@gew-dieburg.de senden, damit wir für die weitere Planung

(insbesondere Größe der Räumlichkeiten) einen ungefähre Vorstellung über die Anzahl der Teilnehmer*innen bekommen.

Die konkrete Einladung zu dieser Fortbildung werden wir dann direkt an die angemeldeten Personen versenden. Wir weisen darauf hin, dass die angemeldeten DSB der Speicherung und Verwendung ihrer Mailadressen im Zusammenhang mit dieser Fortbildung zustimmen. Dies erleichtert uns die Zusammenarbeit und ermöglicht auch weiterhin einen regelmäßigen Infodienst. Details dazu können und sollen in der Fortbildung gemeinsam erörtert und entschieden werden.

3. Dienstliche E-Mails

Die Einführung von dienstlichen E-Mailkonten ist eine sinnvolle und wünschenswerte Maßnahme, die eigentlich schon längst überfällig war. Leider lässt die geplante Umsetzung zu wünschen übrig.

Aus unserer Sicht und der Sicht der GEW-Fraktion im Hauptpersonalrat kann das beschriebene Verfahren so nicht umgesetzt werden, da noch einige technische Fragen zu klären sind, bevor die Dienstlichen E-Mails aktiviert werden können.

Deshalb erwarten wir, dass das hessische Kultusministerium den Zugang zur dienstlichen E-Mailadresse neu regelt und die Kolleg*innen nicht dazu gezwungen werden, auf einem privaten Endgerät ein Programm zu installieren, dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung ermöglicht.

Aufgrund der bisher erfolgten Mitteilungen zu den dienstlichen E-Mails aus dem HKM raten wir daher den Kolleg*innen dazu, diese bis auf weiteres nicht zu aktivieren.

Außerdem kann das geplante oder künftige Verfahren nur gut funktionieren, wenn der Dienstherr dienstliche Smartphones / Tablets (Faktor 1) in Verbindung mit ausreichend dienstlichen PC-Arbeitsplätzen bereitstellt.

Deshalb fordert die GEW für die Kolleg*innen dringend eine verbesserte Ausstattung mit entsprechenden dienstlichen PC-Arbeitsplätzen bzw. mobilen Endgeräten in den Schulen (siehe Antrag von Carsten Leimbach auf der LV Klausur, DS 330/2018-2020).

Das Fraktions-Info ist auch als PDF-Datei im Anhang zu finden. Wir freuen uns, wenn unser Info auch in das Kollegium per Aushang, Postfach oder Mail weiterleiten wird.

Bei Fragen oder Anmerkungen haben freuen wir uns über eine Rückmeldung.

Wir wünschen allen Kollegen ein stabiles Immunsystem und vor allem Gesundheit.

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Die GEW-Fraktion im GPRLL

GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt

Gagernstr. 8

64283 Darmstadt Telefon: 06151 22311, Fax: 295106 oder E-Mail: info@gew-dieburg.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der heutigen gemeinsamen Sitzung mit der Amtsleitung wurden einige wichtige Antworten auf unsere Anfragen gegeben. Diese sind somit „offiziell" und für alle verbindlich.

1. Kolleg*innen, die der Risikogruppe angehören, und Schwangere/Stillende müssen zu Hause bleiben und von dort aus Homeoffice betreiben.

Wichtig: Dies bezieht sich auch auf jede Form von Konferenzen oder andere Tätigkeiten (z.B. Aufräumen) in der Schule, ganz egal, wie gut und ausgeklügelt die Schutzmaßnahmen sind.

Risikogruppenangehörige dürfen allerdings freiwillig in einem von Ihnen selbst bestimmten Umfang bzw. zu von Ihnen ausgesuchten Tätigkeiten (z.B. bestimmte Prüfungen, Aufräumen) in die Schule kommen, müssen hierbei aber vorher bei der Schulleitung schriftlich erklären, dass sie dies auf eigenes Risiko machen.

2. Unterrichtsbesuche bei Beförderungen, Bewerbungen (Stand heute): Auf einen UB wird nicht verzichtet werden, notfalls muss die Bewerbung warten.

3. Bei Verbeamtungen auf Lebenszeit wird im Notfall die Bewährungszeit mindestens solange verlängert, bis der UB durchführt und die Bewährung festgestellt werden konnte.

Die ärztliche Untersuchung kann das Gesundheitsamt zurzeit vermutlich nicht leisten, dies könnte aber über den MedicalAirportService abgeklärt werden.

4. Wiedereingliederungen bleiben Einzelfallprüfungen: Grundsätzlich verlängert sich die Wiedereingliederung um den Zeitraum der Schulschließung nach hinten, d.h. sie wird im Eingliederungsplan dort fortgesetzt, wo sie vor einigen Wochen unterbrochen wurde. Unter Umständen muss hier ein neues ärztliches Attest besorgt werden, da die WE meistens auf ein halbes Jahr festgelegt werden. Hier wird es in der nächsten Zeit weitere Informationen geben.

5. Arbeitszeiterhöhung: An einigen Schulen wurde von den Schulleitungen eingefordert, das Teilzeitlehrkräfte vorübergehend ihre Arbeitszeit aufstocken sollten. Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage, da die laut §62 Abs.3 HBS hierfür vorausgesetzten „zwingenden dienstlichen Belange" nicht vorliegen. Diese liegen erst vor, wenn keine anderen Lehrkräfte mehr – auch an Nachbarschulen - für den Unterricht zur Verfügung stehen. Päd. Gründe alleine sind hierfür nicht ausreichend.

Unabhängig davon bleibt es Lehrkräften freigestellt, ihre Stundenzahl freiwillig zu erhöhen, allerdings nur bei entsprechendem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich.

Nicht geklärt werden konnte dieser Punkt:

6. Der GPRLL ist –im Gegensatz zur Amtsleitung – weiterhin der Meinung, dass Lehrkräfte, die mit Schwangeren/Stillenden in einem gemeinsamen Haushalt leben, zu Hause bleiben können. Da wir im Augenblick die Rechtslage nicht eindeutig klären können, schlagen wir vor, an die Fürsorgepflicht der Schulleitung zu appellieren oder sich rechtlichen Beistand zu holen. Argumentation angehängter Erlass, letzter Satz: Schwangeren in der Schulverwaltung ist der Kontakt zu Lehrkräften untersagt. Und das sollte ja wohl auch alle anderen Schwangeren gelten…

Klaus Armbruster, Vorsitzender